|
||
|
Herzlich willkommen!
Stellenangebot - Stellen theologisch - Stellen sozialdiakonisch - Inserat schalten - Pfarrperson sucht Stelle Beratungsangebot - Stellenbesetzung - Die richtige Person finden - Supervision und Coaching - Mediation/Konfliktlösung - Vorsorge-Beratung Informationsangebot - Jobmail - Arbeitsbedingungen CH - Merkblatt Pfarrwahl - www.pfarrverein.ch - Buchtipp - Wir über uns - Kontakt |
Arbeitsbedingungen ev.-ref. Kantonalkirchen der deutschen Schweiz Wir haben für Sie die Arbeitsbedingungen für Pfarrerinnen und Pfarrer in den reformierten Kantonalkirchen der deutschsprachigen Schweiz zusammengestellt! Vorbemerkung 1: Manchen mag die Transparenz dieser
Tabelle stören (z.B. in Bezug auf die Löhne). Wir sind jedoch der Meinung,
dass falschen und irreführenden Gerüchten am besten mit Fakten und
Transparenz begegnet wird. Solche Gerüchte können sein: "Das ist ja
wahnsinnig: Ein Pfarrer verdient so viel wie ein Bundesrat!" oder "Stell
dir vor: Im Kanton x werden so schlechte Löhne bezahlt, dass man nicht
einmal davon leben kann..." Beide Gerüchte sind falsch und schaden der
Sache. Wir sind sicher, dass für Pfarrerinnen und Pfarrer die Entlöhnung
nur eines von vielen Kriterien ist, die bei der Stellenwahl
ausschlaggebend sind. Vorbemerkung 2: Wir haben die folgenden Angaben sorgfältig recherchiert (sie beziehen sich alle auf eine 100%-Stelle, ein Vollamt also). Dennoch können wir keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Insbesondere gibt es von Gemeinde zu Gemeinde immer wieder Unterschiede (gewisse Gemeinden bezahlen eine Gemeindezulage) oder es werden Löhne aus Spargründen vorübergehend oder längerfristig gesenkt, was insbesondere die Maximallöhne in manchen Kantonen zu einem rein theoretischen Wert macht. Hinweise auf Unrichtigkeiten in diesen Angaben nehmen wir dankend entgegen! Von den kursiven und unterstrichenen Kantonen haben wir die Aktualisierung für das Jahr 2009 erhalten.
(1) In manchen Kantonen können die Maximallöhne gar nie erreicht werden, da längere Zeit keine Stufenanstiege mehr gewährt wurden, sind also bloss theoretische Werte.(2) Bei diesen Lohnangaben ist zu betonen, dass es sich dabei um Mindestvorgaben handelt, die durch die Kantonalkirche festgelegt werden. Abgesehen davon können die einzelnen Kirchgemeinden höhere Löhne ausrichten (z.B. in SH zusätzlich bis zu 8% Gemeindezulage).(3) Wo bei den Löhnen keine Angabe (k.A.) vorhanden ist, liegt das daran, dass die Daten von Gemeinde zu Gemeinde zu verschieden sind, um aufgelistet werden zu können.
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||